Bau des Stallgebäudes
am Bockauer Weg
Wie wir aus einem persönlichen Gespräch mit der Redaktion der Freien Presse und der Ausgabe am 29.12.2010 erfahren konnten, ist ein Erweiterungs- und Sanierungsbau am Standort der Landgut Schwarzenberg GmbH geplant.
Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir als Körperschaft des privaten Rechts nicht am Baugenehmigungsverfahren, welches durch die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes bearbeitet wird, beteiligt werden. Unmittelbare Beteiligung erfahren lediglich die Nachbarn. So erhalten diese Mitteilung, falls Abweichungen oder Befreiungen zu den bestehenden Vorschriften beantragt werden und erhalten Möglichkeit zur Stellungnahme. Außerdem wird Ihnen auch die Baugenehmigung zugestellt.
Des Weiteren handelt es sich bei unserem Verein nicht um einen sogenannten „Träger öffentlicher Belange“. Unter diesem Begriff sind beispielsweise zu beteiligende Behörden zu verstehen, wie der Natur- bzw. Denkmalschutz.
Die Stadt Schwarzenberg wird als Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch am Verfahren beteiligt. Sie prüft dabei die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat der Stadtrat seine Zustimmung erteilt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass dem Aus- bzw. Umbau des Stallgebäudes keine planungsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Wir als Verein sehen uns lediglich in der Rolle als Vertreter von Anwohnern des Bockauer Weges und des Siedlerweges, soweit diese bei uns Mitglied sind und es ausdrücklich von der Mehrzahl der Mitglieder gewünscht wird.
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